AGB Ferienwohnung Seenlandwinkel
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Ihre Ferienwohnung (AGB)
Inhaltsverzeichnis
§ 1 Begriffsbestimmungen
§ 2 Buchung
§ 3 Zahlungsbedingungen
§ 4 An- und Abreise
§ 5 Ferienwohnung
§ 6 Haustiere
§ 7 Aufenthalt
§ 8 Reiserücktritt
§ 9 Rücktritt durch den Vermieter
§ 10 Haftung des Vermieters
§ 11 Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs mittels WLAN
§ 11.1 Zugangsdaten
§ 11.2 Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung
§ 12 Hausordnung, Allgemeine Rechte und Pflichten
§ 13 Salvatorische Klausel
§ 14 Gerichtsstand
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Ferienwohnung Seenlandwinkel. Alle Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(a) Der Begriff "wir", "uns" oder "unser" „Vermieter“ bezieht sich auf das Ferienobjekt Ferienwohnung Seenlandwinkel.
Die Abwicklung des Zahlungsvorgangs richtet sich nach dem Usus des jeweiligen Online-Portals. Liegt die Zuständigkeit des Zahlungsvorgangs beim Vermieter, erstellt dieser die Rechnungsunterlagen und sendet sie dem Gast gemäß der Buchungsunterlage zur Begleichung zu. Der Gast ist verpflichtet, innerhalb der festgelegten Zahlungsfrist zu zahlen
Check-in ist zwischen 16:00 Uhr und 18:00 Uhr möglich. Informationen zur Schlüsselübergabe bekommt der Gast per E-Mail. Die Möglichkeit zu anderen Anreisezeiten oder per Schlüsselkasten ist nach Absprache möglich. Damit der Vermieter den anreisenden Gast im Notfall bzgl. wichtiger Informationen erreichen kann, ist die Angabe der Mobilfunknummer dessen vor der Anreise von Vorteil. Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden, wenn die Ferienwohnung ausnahmsweise nicht pünktlich um 16:00 Uhr bezogen werden kann.
Check-out der Unterkunft ist zwischen 06:00 Uhr und 10:00 möglich. Der Gast informiert am Vortag bis spätestens 18:00 Uhr den Vermieter persönlich, telefonisch oder per Email, wann die Abreise voraussichtlich erfolgt. Die Wohnung ist am Abreisetag besenrein zu hinterlassen. Geschirr, Gläser, usw. sind zu reinigen und einzuräumen, die Mülleimer müssen entleert und der Kühlschrank ausgeräumt sein. Die abgezogene Bettwäsche bitte mit den benutzten Hand- und Duschtüchern vor der Waschmaschine ablegen. Benutzte Elektrogeräte wie den Toaster, den Eier- oder Wasserkocher bitte auf der Arbeitsplatte der Küchenzeile stehen lassen. Die Schlüsselrückgabe erfolgt entweder persönlich beim Vermieter oder durch Deponierung im Schlüsselkasten. Falls die Wohnung nicht wie erwünscht hinterlassen wird, kann der erhöhte Reinigungsaufwand in Rechnung gestellt werden.
Die Ferienwohnung wird in einem ordentlichen und sauberen Zustand übergeben. Bereits bei der Ankunft vom Gast festgestellte Mängel und Schäden müssen sofort beim Vermieter gemeldet werden, ansonsten geht dieser davon aus, dass Sie den Mietgegenstand zu Ihrer vollsten Zufriedenheit vorgefunden haben. Sollte der Gast einen Schaden verursacht haben, ist dieser ebenfalls dazu verpflichtet, den Vermieter unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Gast haftet für die von ihm verursachten Schäden am Mietobjekt, z. B. Fußböden und den Außenanlagen. Für Inventar wie z.B. kaputtes Geschirr, Polsterauflagen, Schäden oder am Mobiliar haftet der Gast zum Wiederbeschaffungswert. Hierzu zählen auch die Kosten für verlorene Schlüssel und der Wechsel der Schließanlagen. Deswegen wird empfohlen, bei Abwesenheit den Schlüssel im Schlüsseldepot aufzubewahren.
Die Ferienwohnung Seenlandwinkel ist eine haustierfreie und Allergiker-freundliche Unterkunft. Die Unterbringung von Haustieren jedweder Art ist nicht erlaubt. Sollten Haustiere dennoch mitgebracht werden, kann die Ferienwohnung nicht zur Verfügung gestellt werden. Es fallen Kosten wie bei nicht erfolgter Anreise an. Die Konsequenzen für das heimliche Mitbringen eines Haustieres sind:
Die Ferienwohnung darf nur von den in der Buchung aufgeführten Personen benutzt werden. Dies gilt insbesondere für Übernachtungen weiterer Personen. Nachträgliche Änderungen bedürfen einer schriftlichen Erlaubnis des Gastgebers. Eine Überlassung der Wohnung an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Der Gast erklärt sich mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Hausordnung der Ferienwohnung einverstanden, sofern er diesen nicht binnen 24 Stunden nach Zusendung widerspricht.
Die in der Buchungsbestätigung vereinbarte Anzahl der Personen darf bei der Belegung des Mietobjektes nicht überschritten werden. Bei Verstößen gegen die AGB oder die Hausordnung ist der Vermieter dazu berechtigt, das Mietverhältnis sofort und fristlos zu kündigen. Ein Rechtsanspruch auf Rückzahlung des Mietzinses oder eine Entschädigung besteht nicht.
Bei einem Reiserücktritt sind die im Vertrag festgelegten Stornierungsbedingungen zu beachten. Ein Reiserücktritt ist nur unter Einhaltung dieser Bedingungen möglich.
Im Falle einer Absage oder vorzeitigen Reiseabbruchs von unserer Seite, in Folge höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände wie z.B. Strom- und Wasserausfälle, Unwetter, behördliche Anordnung, Unfall oder Krankheit des Gastgebers) sowie andere nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung unmöglich machen; beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung der Kosten. Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz - eine Haftung für Anreise- und Hotelkosten wird nicht übernommen.
Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjekts. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser- oder Stromversorgung, sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind hiermit ausgeschlossen.
Der Vermieter unterhält in der Ferienwohnung Seenlandwinkel einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Gast für die Dauer seines Aufenthaltes im Ferienobjekt eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten. Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit der Vermieter deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichen und zumutbaren Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann. Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornografische oder kostenpflichtige Seiten). Bei der Nutzung von kostenpflichtigen Seiten trägt der Mieter alle entstandenen Kosten.
Die Nutzung des WLAN erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Will der Gast Dritten den Zugang zum Internet über das WLAN gewähren, so ist dies von der vorherigen schriftlichen Zustimmung von uns und der mittels Unterschrift und vollständiger Identitätsangabe dokumentierter Akzeptanz der Regelungen dieser Nutzungsvereinbarung durch den Dritten zwingend abhängig. Der Gast verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.
Der Gast wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehe nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Gastes. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung, es sei denn, die Schäden wurden von ihm und/ oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
§ 12 Hausordnung, Allgemeine Rechte und Pflichten
(1) Nachtruhe
Der Gast ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. Von 22:00 Uhr bis 07:00 Uhr gilt die Nachtruhe. Um eine Störung zu vermeiden, sind TV- und Audiogeräte auf Zimmerlautstärke einzustellen.
Für die Dauer der Überlassung der Ferienwohnung ist der Gast verpflichtet, bei Verlassen der Ferienwohnung die Fenster geschlossen zu halten. Eine Wohnraum-Lüftungsanlage sorgt für den Luftaustausch. Die Eingangstüre ist mit dem Schlüssel zu verschließen.
In der Unterkunft gilt striktes Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlungen kann Ihnen eine Reinigungspauschale in Höhe von 300,00 Euro in Rechnung gestellt werden. Das Rauchen ist nur auf der Dachterrasse bei geschlossener Eingangstüre, der Zufahrt zur Unterkunft sowie im Carport erlaubt. Der benutzte Aschenbecher darf aufgrund der Geruchbildung nicht in der Ferienwohnung deponiert werden. Anfallende Zigarettenreste/Asche dürfen nicht lose in der Restmülltonne entsorgt werden.
Im Carport der Ferienwohnung befindet sich ein PKW-Stellplatz. Eine Nutzung durch einen Kleintransporter o.ä. ist nicht möglich. Diese Fahrzeuge dürfen vor dem Carport abgestellt werden. Direkt neben dem Grundstück befindet sich eine öffentliche Parkbucht, weitere sind in unmittelbarer Nähe zu finden. Mitgebrachte Fahrräder oder E-Bikes dürfen ebenfalls im Carport abgestellt werden. Durch die Bereitstellung kommt jedoch kein Verwahrungsvertrag zustande. Eine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung des Eigentums des Gastes schließen wir aus. Für unsere Gäste stehen auf Wunsch zwei Leihfahrräder (je ein Damen- und ein Herrenfahrrad ohne Motor) zur kostenlosen Nutzung zur Verfügung. Bitte geben Sie uns Bescheid, ob Sie diesen Service nutzen möchten.
Das Laden von Elektroautos an einer Steckdose ist strikt verboten. Für E-Autos steht im Carport eine kostenpflichtige E-Ladesäule auf Anfrage zur Verfügung. Das Laden von E-Bike-Akkus an einer Steckdose (Explosionsgefahr), ist ebenfalls strikt verboten. Für E-Bike-Akkus steht im Carport eine abschließbare, feuersichere Ladestation kostenfrei zur Verfügung. Bei Nichtbeachtung haftet der Gast in vollem Umfang für die verursachten Schäden.
Den Außenpool des Vermieters im Garten dürfen auch die Gäste der Ferienwohnung unter Einhaltung der Hygiene- und Poolregeln nutzen. Sofern Sie den Pool nutzen wollen, sprechen Sie sich mit uns ab. Sie erhalten vor der ersten Nutzung eine Einweisung, um die Handhabung zu vereinfachen und Schäden durch nicht sachgemäße Bedienung zu vermeiden. Der Außenpool ist von ca. Mai bis Oktober in Betrieb. Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Die Aufsichtspflicht für Kinder liegt bei den Eltern bzw. beim erwachsenen Gast.
Um das Einschleppen von Algensporen zu vermeiden, darf die Badekleidung die im See/Fluss getragen wurde nicht im Pool verwendet werden. Bringen Sie ausreichend Badekleidung mit. Alternativ steht im Badezimmer der Unterkunft eine Waschmaschine und ausreichend Flüssigwaschmittel kostenfrei zur Verfügung. Schwimmhilfsmittel, Wasserspielzeuge o.ä. die vorher im Badesee/Fluss verwendet wurden, müssen gründlich mit Zuhilfenahme von Spülmittel und fließendem Warmwasser gereinigt werden. Vor der Nutzung des Pools ist das Duschen Pflicht. Hierfür steht eine temperierte Außendusche zur Verfügung. Dies gilt auch bei der Verwendung von Sonnencremes beim Sonnenbaden. Das Rauchen ist im gesamten Bereich des Pools, inklusive Sonnendeck nicht gestattet. Der Gast haftet für die von ihm oder seinen Mitreisenden verursachten Schäden.
Der Vermieter behält sich vor, jederzeit den Zugang zum Pool zu sperren, wenn die Regeln missachtet werden, oder sich eine Algenbildung abzeichnet. Die Nutzung des Pools ist nicht Bestandteil des Mietvertrags. Entgangene Badefreuden oder andere Unannehmlichkeiten die durch die Nichtbenutzbarkeit des Pools entstehen, können nicht als Mietminderung geltend gemacht werden.
Den Wellness-Bereich unseres Hauses dürfen auch die Gäste der Ferienwohnung nutzen. Sofern Sie diesen Bereich nutzen wollen, sprechen Sie sich mit uns ab. Sie erhalten vor der ersten Nutzung eine Einweisung.
Unser Haus beteiligt sich am Mülltrennkonzept der Gemeinde. Der Gast ist dafür verantwortlich, seinen Müll in die entsprechenden Behälter zu entsorgen. Eine genaue Übersicht zur Mülltrennung befindet sich im Küchenschrank unter der Spüle. Bei Kontrollen durch das Entsorgungsunternehmen können die Papier- und Restmülltonne durch unsachgemäße Entsorgungen nicht entleert zurückbleiben. Zusätzliche Kosten für die separate Entsorgung werden an den Verursacher weitergeben.
Der Vermieter und/oder sein Vertreter hat/haben ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu der Ferienwohnung, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Wir werden den Gast über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB und Hausordnung ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll im Wege der Anpassung eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben oder gewollt haben würden, wenn sie die Unwirksamkeit der Regelung bedacht hätten. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung etwaiger Lücken in diesen AGB und der Hausordnung.
Mit der Buchung durch ein Online-Portal bestätigt der Gast, dass er die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für die Vermietung der Ferienwohnung, die ihm zugesandt werden, zur Kenntnis nimmt und akzeptieren wird. Bei Nichtakzeptanz, kann der Gast die Buchung nur innerhalb der kostenlosen Stornierungsfrist des jeweiligen Portals nach Erhalt der AGB stornieren. Bei einer Buchungsanfrage direkt beim Vermieter, erhält der Gast die AGB vorab zur Einsicht und entscheidet selbst, ob er den Buchungsvorgang abschließen möchte.
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohnort des Vermieters.